Rechtsprechung
   BVerwG, 02.05.1963 - V B 40.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,7272
BVerwG, 02.05.1963 - V B 40.63 (https://dejure.org/1963,7272)
BVerwG, Entscheidung vom 02.05.1963 - V B 40.63 (https://dejure.org/1963,7272)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Mai 1963 - V B 40.63 (https://dejure.org/1963,7272)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,7272) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer dienstlichen Festnahme für die Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Maßgeblichkeit einer Leistung militärischen oder militärähnlichen Dienstes als Grund der Festnahme - Ermittlung der Ursächlichkeit des Wehrdienstes für die ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.07.1961 - V C 191.59
    Auszug aus BVerwG, 02.05.1963 - V B 40.63
    Für den hier zu entscheidenden Fall ist vielmehr, wie das Verwaltungsgericht zutreffend bemerkt hat, das Urteil des erkennenden Senats vom 19. Juli 1961 - BVerwG V C 191.59 (NJW 1961, 2175) - maßgebend, in dem ausgeführt ist: Bei Personen, die militärischen oder militärähnlichen Dienst geleistet haben, spricht eine - im Einzelfall widerlegbare - Vermutung dafür, daß dieser Dienst der mindestens überwiegende Grund für die Festnahme gewesen sei.

    Sie widerspricht nicht der Rechtsprechung des erkennenden Senats, hält sich vielmehr in deren Rahmen, besonders auch im Rahmen der Entscheidung vom 19. Juli 1961 - BVerwG V C 191.59 -.

  • BVerwG, 11.07.1958 - V B 16.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1963 - V B 40.63
    In der Streitsache BVerwG V B 16.58, die am 11. Juli 1958 entschieden worden ist, hatte der Beigeladene zwar Wehrdienst geleistet; trotzdem war der erkennende Senat zu der Überzeugung gelangt, daß der Beigeladene nicht Kriegsgefangener im Sinne des § 2 Abs. 1 KgfEG geworden sei, weil er selbst nicht ernstlich behaupten könne, daß der Grund seiner Festnahme die Leistung militärischen oder militärähnlichen Dienstes gewesen sei, zumal seine Entlassung aus dem Wehrdienst bereits vier Jahre zurückgelegen habe.

    In dem Fall BVerwG V B 16.58 war die Vermutung widerlegt, nicht weil seit der Beendigung des militärischen Dienstes des Beigeladenen vier Jahre vergangen waren, sondern weil der wahre Grund der Festnahme des Beigeladenen unstreitig die Erschießung eines abgesprungenen amerikanischen Fliegers war.

  • BVerwG, 15.05.1957 - V C 343.56

    Einlegung der Revision bei Kriegsgefangenenentschädigungssachen (KgfEG) bei

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1963 - V B 40.63
    Hierzu hat der erkennende Senat ausgeführt, daß es am adäquaten Zusammenhang fehle, zu dem in dem vom Beklagten in seiner Beschwerdeschrift gleichfalls zitierten Urteil vom 15. Mai 1957 (BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - BVerwG V C 343/56]) - das selbst übrigens nicht zu § 2 Abs. 1, sondern § 2 Abs. 2 Nr. 1 KgfEG ergangen war - eingehend Stellung genommen worden sei.
  • BVerwG, 28.03.1962 - V C 71.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1963 - V B 40.63
    Denn auch wenn es zweifelhaft sein mag, ob der Kläger, wie das Verwaltungsgericht meint, schon deshalb einem Verschleppten gleichgestellt ist, weil er lediglich durch einen Zufall gehindert worden ist, noch vor seiner Festnahme das nur 200 m entfernte ostpreußische Ufer des Ruß zu erreichen, so erfüllt der Kläger den Verschleppungstatbestand des § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b KgfEG jedenfalls deshalb, weil er im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ereignis der militärischen Kriegführung aus Sicherheitsgründen festgenommen und anschließend daran aus einem Lager in Litauen (nach dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937) nach der Sowjetunion, also in ein (anderes) ausländisches Staatsgebiet verschleppt worden ist (vgl. auch das Urteil des erkennenden Senats vom 28. März 1962 - BVerwG V C 71.60 [ZLA 1962, 205] -).
  • BVerwG, 05.03.1958 - V C 334.56

    Angehöriger eines militärischen oder militärähnlichen Verbandes i.S.d. § 1 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1963 - V B 40.63
    Das vom Beklagten angeführte Urteil vom 5. März 1958 - BVerwG V C 334.56 - ist nicht einschlägig, weil zwar auch in diesem Falle der Kläger zunächst für lediglich kurze Zeit sistiert, aber nach Feststellung seiner Personalien gerade anders als im vorliegenden Falle nicht gefangengenommen, sondern unverzüglich in Freiheit gesetzt worden war.
  • BVerwG, 23.07.1958 - V C 335.56

    Zahlung einer Kriegsgefangenentschädigung wegen tatsächlichen militärischen oder

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1963 - V B 40.63
    Dasselbe gilt für das Urteil vom 23. Juli 1958 - BVerwG V C 335.56 -, weil in diesem anders als im vorliegenden Fall der Kläger niemals militärischen oder militärähnlichen Dienst geleistet hat und es daher auf die Vorstellung der Besatzungsmacht, einen Angehörigen der Wehrmacht oder eines militärähnlichen Verbandes vor sich zu haben, nicht ankam.
  • BVerwG, 18.10.1960 - V C 283.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1963 - V B 40.63
    Das ist durch die Rechtsprechung des erkennenden Senats geklärt (vgl. außer dem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil vom 18. Oktober 1960 - BVerwG V C 283.58 [DÖV 1961, 195] - das gleichfalls einen deutschen Staatsangehörigen aus Litauen betreffende Urteil vom 11. Januar 1961 - BVerwG V C 156.59 [DÖV 1961, 717 [BVerwG 11.01.1961 - V C 159/59]] -).
  • BVerwG, 17.05.1961 - V C 159.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1963 - V B 40.63
    Das ist durch die Rechtsprechung des erkennenden Senats geklärt (vgl. außer dem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil vom 18. Oktober 1960 - BVerwG V C 283.58 [DÖV 1961, 195] - das gleichfalls einen deutschen Staatsangehörigen aus Litauen betreffende Urteil vom 11. Januar 1961 - BVerwG V C 156.59 [DÖV 1961, 717 [BVerwG 11.01.1961 - V C 159/59]] -).
  • BVerwG, 11.05.1960 - V C 22.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1963 - V B 40.63
    Das ist durch die Rechtsprechung des erkennenden Senats geklärt (vgl. außer dem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil vom 18. Oktober 1960 - BVerwG V C 283.58 [DÖV 1961, 195] - das gleichfalls einen deutschen Staatsangehörigen aus Litauen betreffende Urteil vom 11. Januar 1961 - BVerwG V C 156.59 [DÖV 1961, 717 [BVerwG 11.01.1961 - V C 159/59]] -).
  • BVerwG, 11.01.1961 - V C 156.59

    Anspruch auf Heimschaffung eines in echte Kriegsgefangenschaft geratenen

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1963 - V B 40.63
    Das ist durch die Rechtsprechung des erkennenden Senats geklärt (vgl. außer dem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil vom 18. Oktober 1960 - BVerwG V C 283.58 [DÖV 1961, 195] - das gleichfalls einen deutschen Staatsangehörigen aus Litauen betreffende Urteil vom 11. Januar 1961 - BVerwG V C 156.59 [DÖV 1961, 717 [BVerwG 11.01.1961 - V C 159/59]] -).
  • BVerwG, 27.11.1963 - V C 31.63
    So etwa für einen deutschen Staatsangehörigen, der in der Tschechoslowakei freigelassen worden ist(Urteil vom 13. Dezember 1961 - BVerwG V C 3.60 - [ZLA 1962 S. 141]) und für deutsche Staatsangehörige, die in Litauen ihren Wohnsitz hatten(Urteil vom 11. Januar 1961 - BVerwG V C 156.59 - [a.a.O.] undBeschluß vom 2. Mai 1963 - BVerwG V B 40.63 -).

    Hierbei streitet für Personen, die militärischen Dienst geleistet haben, eine im Einzelfall widerlegbare Vermutung dahin, daß der militärische Dienst zumindest die überwiegende Ursache für die Festnahme gewesen ist(Urteil vom 19. Juli 1961 - BVerwG V C 191.59 - [NJW 1961 S. 2175] undBeschluß vom 2. Mai 1963 - BVerwG V B 40.63 -).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht